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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 8. Oktober 2026 (Version 2026-10-08)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Ride-Share.

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer, die die Plattform zur Vermittlung von Fahrten verwenden.

2. Leistungen der Plattform

Ride-Share ist eine reine Vermittlungsplattform und stellt ausschliesslich die technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Fahrer:innen und Mitfahrende zueinander finden. Ride-Share ist kein Transportunternehmen, erbringt selbst keine Beförderungsleistungen und wird nicht Vertragspartei der Fahrgemeinschafts-Vereinbarung. Diese kommt ausschliesslich zwischen den beteiligten Personen zustande; für deren Erfüllung sind allein Fahrer:in und Mitfahrende verantwortlich.

3. Pflichten der Nutzenden

Nutzende sind verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu machen und die Plattform nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu verwenden. Fahrer:innen sichern zu, dass sie über einen gültigen Führerausweis verfügen, das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen, betriebssicher und haftpflichtversichert ist (Art. 63 SVG) und sie die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts einhalten. Die Fahrten erfolgen als private Fahrgemeinschaft: Der verlangte Preis darf die anteiligen Fahrtkosten nicht übersteigen; eine gewerbs- oder berufsmässige Personenbeförderung über die Plattform ist untersagt. Ride-Share kann Konten sperren, deren Nutzende gegen diese AGB verstossen, namentlich wenn Fahrer:innen gebuchte Fahrten ohne Absage nicht durchführen.

4. Haftung

Ride-Share handelt ausschliesslich als Vermittlungsplattform und übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung im Zusammenhang mit den vermittelten Fahrten. Insbesondere haftet Ride-Share nicht für die Durchführung, Pünktlichkeit, Sicherheit oder Qualität der Fahrten, das Verhalten von Nutzenden, die Richtigkeit von Nutzerangaben (z. B. Fahrzeug- oder Führerscheindaten), Unfälle, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, Verspätungen, Ausfälle, das Nichterscheinen von Fahrer:innen oder Mitfahrenden oder verlorene Gegenstände. Die Teilnahme an Fahrten erfolgt auf eigenes Risiko; Ansprüche sind direkt zwischen den beteiligten Personen geltend zu machen. Vorbehalten bleiben die Rückerstattungen nach den Ziffern 5 und 6; weitergehende Ansprüche, z. B. für ein Ersatzbillett, sind direkt gegenüber dem:der Fahrer:in geltend zu machen. Ansprüche aus Unfällen richten sich nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) gegen Halter:in bzw. Fahrer:in und deren obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Art. 63 SVG); für diesen Versicherungsschutz sind die Fahrer:innen selbst verantwortlich. Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, namentlich für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ride-Share selbst (Art. 100 OR).

5. Zahlung und Stornierung

Bei Buchung einer Fahrt wird der Gesamtbetrag (Fahrpreis + Servicegebühr, die auch die Kosten der Zahlungsabwicklung enthält) wie folgt verarbeitet:

  • TWINT: Der Gesamtbetrag wird bei der Buchung über die TWINT-App belastet (Abwicklung über Stripe). Der Fahrpreisanteil wird erst nach Abschluss der Fahrt an den:die Fahrer:in ausbezahlt.
  • Kreditkarte: Der Gesamtbetrag wird bei der Buchung belastet. Der Fahrpreisanteil wird erst nach Abschluss der Fahrt an den:die Fahrer:in ausbezahlt.

Stornierung: Passagiere können eine Buchung jederzeit stornieren. Fahrer können eine Fahrt ohne Passagiere jederzeit stornieren, andernfalls bis 8 Stunden vor Abfahrt.

  • Kreditkarte: Die Servicegebühr wird bei einer Stornierung durch Passagiere nicht zurückerstattet. Bei einer Stornierung mehr als 5 Stunden vor Abfahrt wird der Fahrpreis vollständig zurückerstattet; innerhalb von 5 Stunden vor Abfahrt werden zusätzlich 20% des Fahrpreises einbehalten. Storniert der:die Fahrer:in die Fahrt, erfolgt eine vollständige Rückerstattung inklusive Servicegebühr.
  • TWINT: Stornierungen von TWINT-Zahlungen werden zu denselben Bedingungen wie Kreditkartenzahlungen zurückerstattet.

6. Auszahlung an Fahrer

Fahrer:innen wählen ihre Auszahlungsmethode im Profil. Mitfahrende zahlen stets dieselbe Servicegebühr; die Auszahlung an die Fahrer:innen hängt von der gewählten Methode ab:

  • Stripe: Nach Abschluss der Fahrt werden 95% des Fahrpreises automatisch über Stripe Connect dem Stripe-Konto der Fahrer:innen gutgeschrieben (Ride-Share behält 5%). Stripe zahlt das Guthaben täglich auf das hinterlegte Bankkonto aus, sobald es mindestens CHF 5 beträgt; kleinere Beträge bleiben bis dahin im Stripe-Konto. Restguthaben unter CHF 5 zahlt Ride-Share auf Anfrage per TWINT oder Banküberweisung aus; dabei gilt der Anteil der jeweiligen Auszahlungsart (TWINT 85%, Banküberweisung 80% des Fahrpreises).
  • TWINT: 85% des Fahrpreises werden den Fahrer:innen manuell vom Betreiber an ihre TWINT-Telefonnummer überwiesen (Ride-Share behält 15% für den manuellen Aufwand).
  • Bankkonto: 80% des Fahrpreises werden den Fahrer:innen manuell vom Betreiber auf ihre IBAN überwiesen (Ride-Share behält 20% für den manuellen Aufwand).

Abschluss der Fahrt: Mitfahrende schliessen die Fahrt nach der Ankunft mit ihrer Bewertung ab. Tun sie das nicht, gilt die Fahrt 48 Stunden nach der geplanten Ankunft als abgeschlossen, und die Auszahlung wird ausgelöst. Wer innerhalb dieser 48 Stunden über «Problem melden» ein Problem meldet (z. B. weil die Fahrt nicht stattgefunden hat), hält die Auszahlung für die eigene Buchung an. Ride-Share prüft die Meldung und zahlt den Fahrpreisanteil entweder an den:die Fahrer:in aus oder erstattet den Mitfahrenden den vollen Betrag inklusive Servicegebühr.

7. Quittung

Für jede Buchung wird eine Quittung mit fortlaufender Nummer erstellt und der Buchungsbestätigung als PDF beigefügt. Der Fahrpreis ist eine private Kostenbeteiligung zwischen den Fahrgästen; die Servicegebühr ist das Entgelt für die Nutzung der Plattform Ride-Share, die Zahlungsabwicklung eingeschlossen.

8. Verifizierung und Sicherheit

Zur Sicherheit aller Nutzenden kann das Anbieten und Buchen von Fahrten eine bestätigte E-Mail-Adresse und eine per SMS verifizierte Telefonnummer voraussetzen. Nutzende sind verpflichtet, korrekte Angaben (inkl. Fahrzeugdaten) zu machen. Das Anbieten von Fahrten setzt zudem eine im Profil hinterlegte Auszahlungsmethode voraus.

9. Fahrtpräferenzen

Fahrer können Präferenzen festlegen (z. B. Haustiere, Rauchen, Musik, «Komfort: max. 2 hinten» sowie «Nur für Frauen»). «Nur Frauen»-Fahrten können ausschliesslich von Fahrerinnen angeboten und nur von Frauen gebucht werden; hierfür ist die Angabe des Geschlechts im Profil erforderlich. Buchungen, die einer Präferenz widersprechen, können abgelehnt werden.

10. Änderungen

Ride-Share kann diese AGB anpassen. Änderungen werden vor ihrem Inkrafttreten auf der Plattform veröffentlicht. Für jede Buchung gilt die zu diesem Zeitpunkt akzeptierte Fassung; die akzeptierte Version wird protokolliert. Wer mit einer Änderung nicht einverstanden ist, kann die Nutzung beenden und das Konto jederzeit löschen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist am Sitz des Betreibers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere der Gerichtsstand für Konsumentenverträge nach Art. 32 ZPO, bleiben vorbehalten.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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